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Das Thema Visum wird in diesen Beiträgen
besprochen:
| 1. Thema: |
90 Tage Aufenthalt im Halbjahr für russische Frauen |
Ich habe eine Frage an die Experten zur Aufenthaltsdauer meiner zukuenftigen Frau in Deutschland.
Sie war vom 22.06. bis 05.08. in Deutschland (45 Tage), jetzt beantragt sie ein neues Visum und wird am 07.10. wieder kommen. Auf der Botschaft in Moskau wurde ihr gesagt, dass sie sich 90 Tage in Deutschland aufhalten kann (das waere bis 03.01.).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der erste Aufenthalt nicht mitzaehlt? russische Frauen Wenn ja, dann waeren die 90 Tage am 20.11. vorbei und das neue Halbjahr beginnt erst am 23.12.?
Und was ist zu erwarten, wenn sie das Visum fuer 90 Tage bekommt und solange bleibt (bis zum 03.01.)? Gibt es dann Probleme bei der Ausreise für russische Frauen?
Wer prueft die Aufenthaltsdauer der russische Frauen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Ausreise die Bundespolizei die Tage zaehlt?
Ich danke schon mal fuer die Hilfe!
Dirk
Ich liebe russische Frauen ! |
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| 2. Thema: |
Ukraine vor dem Urknall - 2 |
Das Ukraine - EU Problem :)
Frag mal einen Ukrainer auf der Strasse was ihm ein EU-Beitritt bringt ????
Antwort 1: Ich kann endlich ueberall hin reisen , ohne Visum !!!
Antwort 2: Wir bekommen jede Menge Foerdergelder fuer Strassen , Krankenhaeuser , Schulen usw .
Das ein EU-Beitritt die "Reisefreiheit" garnicht bewirkt versteht hier keiner ,
und das dass ganze auch noch jede Menge Probleme mit sich zieht , wie extreme
Preisanstiege und das erst mal ohne hoehere Loehne versteht auch keiner .
Und ich denke , wie manche Frauen aus der Ukraine, solange sich die Ukraine wieder mal selbst abriegelt und wieder Visum fuer Auslaender einfuehren will , es gleichzeitig fuer Investoren immer schwieriger macht , besteht sowieso NULL Chance auf eine Mitgliedschaft .
Und nach den Wahlen , die wohl im Januar sein sollen , wird sowieso alles wieder
Pro-Russisch sein und damit das Thema EU vom Tisch sein .
Thomas |
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| 3. Thema: |
Aupairmaedchen..wie...wo...was ?? |
Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir einer der Experten hier weiter helfen?
Ehepaar aus Kasastan, Sie jetzt mit deutschen Pass, hat noch eine Schwester (Olga) in Kasastan. Die Schwester moechte als Au pair Maedchen nach Deutschland kommen. Aber nicht zur Schwester, sondern zu einer deutschen Gastfamilie. Die deutsche Gastfamilie hat alle notwendigen Unterlagen besorgt. Jetzt wollte Olga ein Visum bekommen um als Au pair Maedchen arbeiten zu koennen. Das Visum wurde abgelehnt, wegen § 20 Beschaeftigungsverordnung(Aufenthaltstitel nur mit Grundkenntnissen der Deutschen Sprache). Ein Sprachtest wurde in der Botschaft nicht gemacht. Die Sprachkenntnisse sind wohl auch nicht so gut, sie moechte aber nach Deutschland kommen um die Sprache zu lernen.
Was kann man machen?
Lieben Gruss
frank |
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| 4. Thema: |
Familiennachzug aus Gus bei B-bewilligung in der Schweiz? |
Udo
Zuerst mal wuensche ich Dir einfach mal viel Glueck bei Deiner Suche nach Frauen aus Russland, polnsche Frauen oder Frauen Ukraine einer neuen Partnerschaft. Trotzdem drei Bemerkungen zu Deiner Wohnung mit 2.5 Zimmer:
1) Pruef zuerst Deinen Mietvertrag, ob Du die Wohnung als Familienwohnung erhalten hast. Der Vermieter in der CH hat das Recht, eine Beschraenkung einzubauen und allenfalls die Wohnung als Einzelwohnung zu vermieten. Koennte dir beim Zusammenziehen Probleme bereiten.
2) Falls Du tatsaechlich eine Frau aus dem Ausland heiraten willst, frag zuerst das Migrationsamt, ob 2.5 Zimmer akzeptiert werden, sonst koenntest Du in der Situation enden, dass das Amt Dir zwar das Visum geben wuerde aber erst, wenn Du in eine groessere Wohnung umgezogen bist... Du willst ja nicht riskieren, dass es daran scheitert...
3) Ueberleg mal, wieviel Rueckzugsmoeglichkeiten Euch in 2.5 Zimmer bleiben... eigentlich keine, entweder bist Du im Wohnraum oder im Schlafzimmer... Gerade Frauen aus Russland fernen Laendern benoetigen Zeit und Raum, um ungestoert mit ihren Verwandten chatten / sprechen zu koennen, egal ob Skype oder Telefon oder Mail. Aus meiner Sicht benoetigen zwei erwachsene Menschen mindestens drei Raeume: Schlafzimmer, Wohnzimmer und einen gemeinsamen genutzten Arbeitsraum / Buero als Rueckzugsmoeglichkeit.
Einfach zum ueberlegen gedacht...
Gruss Dani |
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| 5. Thema: |
Visum zur Heirat |
Hi,
also meine Erfahrungen beschraenken sich nur auf Russland und die Deutsche Botschaft in Moskau, aber ich denke es ist ueberall das gleiche. Nachdem russische Frauen alle Papiere beim Standesamt abgegeben hatten, bekamen wir ein Papier auf dem stand das eine Pruefung zur Befreiung vom EFZ durch das OGL am laufen ist. Mit diesem schrieb (genau den moechte sie auf der Botschaft sehen) und den anderen Papieren ist Victoria zur Botschaft gegangen und wir hatten nach ca. 2 Wochen das Heiratvisum. Ich finde das die Beamten sehr schnell gearbeitet haben.
Als Vika und die russischen Frauen hier war hatte ich auf dem Visum gelesen das sie sich unverzueglich bei der Auslaenderbehoerde zu melden hat. Also gleich am naechsten morgen dort hin, ich dachte ja das es dringend ist, das der Beamte einen Stempel oder etwas am Computer schreiben wird. Aber nein ... er sagte nur jaa das ist alles OK und gab uns ein Formular zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung mit. Dort konnte ich dann auch noch waehlen wie lange Victoria eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollte. Und weil ich von hier wusste das es max. 3 Jahre sein duerfen, habe ich das auch gleich so geschrieben.
Ja wenn man alle Papiere hat flutscht alles, wie am schnuerchen gezogen, so das ich fast etwas Angst bekommen haette, so schnell. Wir haben uns im Maerz entschieden zu Heiraten (andere russische Frauen sind mir egal) und jetzt ist alles schon eine Woche vorbei. Es wird aber auch das Problem sein, seiner Liebsten alles richtig zu Uebersetzen, damit die russischen Frauen die richtigen Papiere besorgen kann.
ich hoffe ich konnte euch auch mal helfen
LG
Stefan |
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| 6. Thema: |
Fluege nach Russland |
--{ Zitat Anfang }--
paul64 postete
Bei http://www.flug-visum-express.de/gibt es Fluege
von Deutschland (verschiedene Flughaefen)
nach St.Petersburg 150,00 €
nach Kazan 239,00 €
--{ Zitat Ende }--
Habe immer wieder gute Erfahrungen gemacht mit www.restplatzboerse.at.
Russische Frauen haben dort immer wieder Sonderkontingente die bei anderen gar nicht erscheinen (natuerlich auch Linienfluege und ab Deutschland). |
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| 7. Thema: |
Laut wiehert der Amtsschimmel - Teil 2 |
--{ Zitat Anfang }--
Pilsi (Ralf Hu.) posteteSo, und was bedeuted dies im Umkehrschluss?? Die Finger von russischen Frauen mit Kindern unter 16 Jahren zu lassen ?
--{ Zitat Ende }--
Das muss jeder selbst entscheiden. Ich bin froh, das ich nicht vor dieser Entscheidung gestanden habe. Und ich kann nur jedem raten, sich gleich am Anfang der Beziehung, mit dem moeglichen Problemen ( Kind ) auseinander zu setzten. Sonst koennte das vielleicht in einem riesen Drama enden. ( Lies zb. mal im Russland Forum, da gibt es oefters so Dramen )
--{ Zitat Anfang }--
Pilsi (Ralf Hu.) posteteWenn dem allem so ist wie Du schreibst, Michael, haben diese Paare null Rechtssicherheit.
--{ Zitat Ende }--
So ist es !
Je aelter das Kind wird ( und damit selbst entscheiden kann), und je laenger es sich bei der Mutter im Ausland aufhaelt, desto mehr steigt natuerlich die Rechtssicherheit .
Eine 100 % Rechtssicherheit bekommst du aber nur, wenn das Kind adoptiert wird.
Ansonsten kann immer was passieren. Besonders wenn der leibliche Vater kein Looser / Alki ist.
Anders herum gesehen, muss man ja auch mal die Situation des Vaters sehen. Stellt dir vor, auch in der ehemaligen CCCP gibt es Vaeter, die ihr Kind lieben und sich drum kuemmern.
Was wuerdest du denn machen, wenn deine Ex eine Ami kennenlernt , den heiratet, und mit deinem Kind, in die USA verschwinden will ? Du haettest ja sogar noch den Vorteil, das du kein Visum brauchst, um dein Kind zu besuchen. Fuer den CCCP Vater, waere schon alleine das Visum ein Riesenproblem .
Also wie ich reagieren wuerde , wuesste ich. Ob ich damit meiner Ex ihr "Glueck" versaue , waere mir dabei ziemlich egal.
--{ Zitat Anfang }--
Pilsi (Ralf Hu.) posteteDas OK hat mich 500€ gekostet.
--{ Zitat Ende }--
Wie schon oben geschrieben, sind durch solche Zahlungen zustande gekommenen Uebereinkuenfte sowieso Sittenwidrig.
Michael |
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| 8. Thema: |
Naechster Versuch in Deutschland |
--{ Zitat Anfang }--
der Heidjer posteteUebrigens denke ich, das wenn ein Binationales Paar endlich bis Karlsruhe vordringen wuerde, waeren hier viele "vielleicht", "eventuell" und "wahrscheinlich" Geschichte.
--{ Zitat Ende }--
Inzwischen machen ja die Rotkaeppchen in Karlsruhe ja viele unserer Gesetzte. Das liegt nur daran, das unsere Politiker ihr Handwerk nicht mehr verstehen, da inzwischen der Anteil von ehemaligen Beamten am Bundestag > 50 % ist. Ein Beamter hat ja viele dinge wie in der freien Wirtschaft nie gelernt. Ohne eine entsprechende Diestvorschrift, macht ein Beamter ja nichts. Der braucht sein Regelwerk rund um sich, Gesunder Menschenverstand, und Eigeninitiative ist ehr schaedlich fuer die Karriere. Also fuehrt er diese System auch als Politiker fort . Dann kommen bei den Gesetzen oftmals welche raus, die zb. gegen das GG verstossen. In den letzten Jahren koennte man der Meinung sein, das Karlsruhe nicht mehr nur die Judikative ist, sondern inzwischen mehr und mehr, die Legislative uebernimmt.
Ein gutes Beispiel ist hier auch das OLG. Thema : Meldebescheinigung russische Frauen.
Da machen einige OLG ja ein echtes Fass auf, fuer das Ding. Schauen wir uns mal die Realitaet an. Viele Laender kennen ueberhaupt kein Melderecht. Bekannteste Vertreter sind das Vereinigte Koenigreich England, und die USA . Ich schaetze mal, das nur ca. 50 % der Laender ein Melderecht haben. D.h. das OLG muss schon mal bei 50 % der Antraege auf Befreiung, auf dieses "WICHTIGE" Dokument verzichten.
Jetzt schauen wir uns an, wie die Sache ueberhaupt entstanden ist. Frueher war es so, das man ein Ehevisum beantragt hat, bevor der Buerokratische Teil erledigt war. Also der Auslaender hat seine Unterlagen geschnappt ist nach Deutschland gereist, und dort ist man dann zu Standesamt gegangen, um den Antrag auf die Eheschliessung zu stellen. Und da war es logisch, das man bei OLG eine Meldebescheinigung verlangt hat, da der Auslaender ja schon in D. ist, und wir ein Melderecht haben, das jemanden unabhaengig von seiner AE / Visum verpflichtet sich dort anzumelden, wo er wohnt. Deshalb auch ein 3 Monats Visum, weil nach dem Verwaltungsrecht, jeder Verwaltungsvorgang , in max. 3 Monaten abgeschlossen sein sollte.
Jetzt ist aber im Laufe der Jahre das Verfahren fuer das Ehevisum, immer mehr verschaerft worden, und eine Einreise vor Abschluss des OLG Verfahrens meist unmoeglich ist. Angeblich deshalb, weil einige russische Frauen das Ehevisum als Besuchsvisum missbraucht haben.
An den OLG´s scheint diese "Entwicklung" des Ehevisums nicht registriert worden zu sein, und man will die Dokumente haben, die man schon immer haben wollte. Leute wie ich, die ihren "Auslaender" mit Schengen Visum in Deutschland geheiratet haben, werden bestaetigen koennen, dass das OLG ohne Probleme eine Deutsche Meldebescheinigung akzeptiert . Ich habe meine russische Frauen erst am Tag des ersten Standesamtstermin angemeldet . Mit dieser Meldebescheinigung haben wir dann die Eheschliessung beantragt.
Wozu aber eine Meldebescheinigung aus dem Ausland gut sein soll, konnte mir noch keiner erklaeren. Fuer die Feststellung der Ledigkeit, zumindest nicht.
Michael |
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