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InterFriendship Board Tagebuch

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Beiträge in denen Eheschliessung vorkommt:

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Das Thema Eheschliessung wird in diesen Beiträgen besprochen:

1. Thema: Legalisation bei Ukrainischen Botschaft-wer hat Tips?
--{ Zitat Anfang }--
Markus posteteLt. der Seite des AA wird aber genau meine Ehefaehigkeit geprueft
--{ Zitat Ende }--
Aber nur, wenn dieses Land auch ein EFZ ausstellt. In allen anderen Faellen, macht das genau 0 % Sinn. Als Deutscher Staatsbuerger genuegt ein Blick ins Standesamt Register, um festzustellen, ob du ledig bist oder nicht. Auch der Verwandschaftsgrad zu Deutschen Ehepartner ist direkt ersichtlich. Deshalb hat das Standesamt auch Infos, ob einer der beiden vielleicht adoptiert ist, und diese Verwandschaft eine Ehehindernis entgegensteht . ZB. hat meine erste Frau erst durch unser Aufgebot erfahren, das sie adoptiert ist.

Kommen wir nun zu der Konstellation Deutsch / Auslaender !

Heirat in Deutschland.

Wenn der Auslaender Staatsbuerger eines Landes ist, das ebenfalls ein EFZ zu Heirat verlangt, wird dieses EFZ NUR vom Auslaender benoetigt. Wenn er Staatsbuerger eines Landes ist das kein EFZ kennt, wird eine Befreiung vom FZV verlangt.

Heirat im Heimatland des Auslaenders.

Ausschlaggebend fuer die Deutschen ist NUR : Die Eheschliessung im Ausland muss der Ortsform entsprechen, und dort gueltig sein. Und sie darf nicht gegen Ordre Public verstossen. http://de.wikipedia.org/wiki/Ordre_public_%28Deutschland%29

Deshalb kann zb. auch eine Kirchliche Trauung die im Ausland erfolgt ist, auch in Deutschland seine Rechtskraft entfalten, wenn sie dort der Ortsueblichen Form entspricht. ( zb. Scharia Eheschliessung in Israel ) Obwohl so eine Eheschliessung in Deutschland selbst, nicht rechtsgueltig waere . Selbst Handschuhehen (zb. in Italien ) http://de.wikipedia.org/wiki/Handschuhehe koennten als gueltig betrachtet werden.

Schauen wir uns jetzt an, wozu ein EFZ gut ist. Der Auslaendische Staat stellt fest, ob sein Staatsbuerger ledig ist, und ob es sonstige Ehehindernisse ( zb. Verwandschaft ) der Ehe im weg stehen. Das macht die UA aber gar nicht. Sie stellt nur die Ledigkeit der russische Frauen fest.

Und jetzt verlangen die, das der Deutsche Staat, eine Ehefaehigkeit seines Staatsbuergers feststellt ??? Wo ist den da bitte die Logik ? Die UA haben doch sicher mehr und bessere Infos ueber ihren Staatsbuerger, als die Deutschen ???

Die UA koennen natuerlich verlangen was sie wollen, auch das man mit einem kurzen Mini Rock zur Eheschliessung erscheinen muss. Logisch ist das aber, wie auch das EFZ nicht.

Gut das man quasi Weltweit heiraten kann, und eine Eheschliessung in einem Drittland genau so gueltig ist, wie in einem der beiden Heimatlaender. ( Es muss nur die Ortsueblicheform eingehalten werden )

Nochmal : Nach Deutschem Recht, koennen die Deutschen nur ein EFZ verlangen, wenn der Heimatstaat sowas ueberhaupt hat. Ansonsten muss halt die Befreiung vom FZV beantragt werden.


Michael
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2. Thema: Naechster Versuch in Deutschland
--{ Zitat Anfang }--
der Heidjer posteteUebrigens denke ich, das wenn ein Binationales Paar endlich bis Karlsruhe vordringen wuerde, waeren hier viele "vielleicht", "eventuell" und "wahrscheinlich" Geschichte.
--{ Zitat Ende }--
Inzwischen machen ja die Rotkaeppchen in Karlsruhe ja viele unserer Gesetzte. Das liegt nur daran, das unsere Politiker ihr Handwerk nicht mehr verstehen, da inzwischen der Anteil von ehemaligen Beamten am Bundestag > 50 % ist. Ein Beamter hat ja viele dinge wie in der freien Wirtschaft nie gelernt. Ohne eine entsprechende Diestvorschrift, macht ein Beamter ja nichts. Der braucht sein Regelwerk rund um sich, Gesunder Menschenverstand, und Eigeninitiative ist ehr schaedlich fuer die Karriere. Also fuehrt er diese System auch als Politiker fort . Dann kommen bei den Gesetzen oftmals welche raus, die zb. gegen das GG verstossen. In den letzten Jahren koennte man der Meinung sein, das Karlsruhe nicht mehr nur die Judikative ist, sondern inzwischen mehr und mehr, die Legislative uebernimmt.

Ein gutes Beispiel ist hier auch das OLG. Thema : Meldebescheinigung russische Frauen.

Da machen einige OLG ja ein echtes Fass auf, fuer das Ding. Schauen wir uns mal die Realitaet an. Viele Laender kennen ueberhaupt kein Melderecht. Bekannteste Vertreter sind das Vereinigte Koenigreich England, und die USA . Ich schaetze mal, das nur ca. 50 % der Laender ein Melderecht haben. D.h. das OLG muss schon mal bei 50 % der Antraege auf Befreiung, auf dieses "WICHTIGE" Dokument verzichten.

Jetzt schauen wir uns an, wie die Sache ueberhaupt entstanden ist. Frueher war es so, das man ein Ehevisum beantragt hat, bevor der Buerokratische Teil erledigt war. Also der Auslaender hat seine Unterlagen geschnappt ist nach Deutschland gereist, und dort ist man dann zu Standesamt gegangen, um den Antrag auf die Eheschliessung zu stellen. Und da war es logisch, das man bei OLG eine Meldebescheinigung verlangt hat, da der Auslaender ja schon in D. ist, und wir ein Melderecht haben, das jemanden unabhaengig von seiner AE / Visum verpflichtet sich dort anzumelden, wo er wohnt. Deshalb auch ein 3 Monats Visum, weil nach dem Verwaltungsrecht, jeder Verwaltungsvorgang , in max. 3 Monaten abgeschlossen sein sollte.

Jetzt ist aber im Laufe der Jahre das Verfahren fuer das Ehevisum, immer mehr verschaerft worden, und eine Einreise vor Abschluss des OLG Verfahrens meist unmoeglich ist. Angeblich deshalb, weil einige russische Frauen das Ehevisum als Besuchsvisum missbraucht haben.

An den OLG´s scheint diese "Entwicklung" des Ehevisums nicht registriert worden zu sein, und man will die Dokumente haben, die man schon immer haben wollte. Leute wie ich, die ihren "Auslaender" mit Schengen Visum in Deutschland geheiratet haben, werden bestaetigen koennen, dass das OLG ohne Probleme eine Deutsche Meldebescheinigung akzeptiert . Ich habe meine russische Frauen erst am Tag des ersten Standesamtstermin angemeldet . Mit dieser Meldebescheinigung haben wir dann die Eheschliessung beantragt.

Wozu aber eine Meldebescheinigung aus dem Ausland gut sein soll, konnte mir noch keiner erklaeren. Fuer die Feststellung der Ledigkeit, zumindest nicht.


Michael
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3. Thema: Fragen zur Hochzeitsvorbereitung Deutsch - Belarus
--{ Zitat Anfang }--
fich27 (O. Ho.) postete
Hallo Sven,
Frank hat da mit dem Thema Schule einen wichtigen Punkt angesprochen. Aus meiner Erfahrung kann ich Dich da ein wenig beruhigen, denn zumindest mein Stiefsohn hat das echt problemlos weggesteckt. Hier ein paar Eckdaten: Alter bei Einreise: gerade 9 geworden. Hatte gerade in Russland die zweite Klasse beendet. Kam dann hier in Berlin wieder in die zweite Klasse. Er hatte also ein ganzes Jahr Zeit, die Sprache zu lernen, bis er in der 3. Klasse den neuen Unterrichtsstoff verstehen musste. Zwar hat er dadurch eine Klasse wiederholt und ist der Aelteste in seiner Klasse, aber in dem Alter geht das Sprachenlernen so schnell, dass er schon nach 3 Monaten gut Deutsch sprach und jetzt, in der 4. Klasse, 1en und 2en schreibt (auch in Deutsch!).

Ich moechte das nicht verallgemeinern, denn jedes Kind ist anders. Sicher gibt es auch Kinder, die grosse Probleme damit haben, ins kalte Wasser geworfen zu werden. Aber aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass das Thema Schule im ganzen Projekt "Binationale Eheschliessung" das kleinste Problem fuer uns war.

Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich einfach.

Alles Gute,
Olli
--{ Zitat Ende }--
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4. Thema: A1 Test fuer Weissrussland nicht unbedingt noetig!
Jubel!!!!!!!! Meine Suesse hat es geschafft. Sie hat ohne A1 Zertifikat einfach in Minsk das Ehevisum beantragt. Sie hat Englisch Lehrerin studiert (arbeit aber als Sekretaerin) und nahm ein halbes Jahr privat Deutschunterricht in Mogilev, studierte meine Ausdrucke vom A1 Test und war gut vorbereitet, was Info ueber mich und meine Eltern betraf, hatte Unmengen Fotos von uns und der Familie und meinen email Schriftwechsel mit Herrn Giese (rk-visa-30@mins.auswaertiges-amt.de) von der zustaendigen Visastelle in Minsk dabei, sowie email Schriftwechsel mit meiner Auslaenderbehoerde. Ebenso, eine formlose Einladung von mir, die ich aber bereits zuvor zu Herrn Giese geschickt hatte und er mir bestaetigte, dass das so Ok waere, Kopien von meinem Pass mit den Visas, um zu zeigen, wie oft ich sie besucht habe und Kopien von Telefonrechnungen und natuerlich ihre Papiere. Obwohl sie offenbar viele Blackouts beim Nachfragen ihrer Deutschkenntnisse hatte, hat es geklappt. Sie akzeptierten ihre Deutschkenntnisse und senden nun die Papiere zu meinem zustaendigen Auslaenderamt, wo ich dann vorsprechen muss fuer eine VE. Dann nach ok. Papiere zurueck und Visa wird erteilt.

Es laeuft hier bei mir ein bisschen anders rum, wie es Ralf (fucano) im festen Thread „Heiratsvisum Deutschland/Weissrussland:viele Infos!“ und Interview/Botschaft: mit folgenden Fragen ist zu rechnen sehr gut beschrieben hat. Danke noch einmal fuer diese vielen nuetzliche Infos. Hat mir auch sehr geholfen.

1. Standesamt anrufen oder direkt vorsprechen, was alles fuer eine Eheschliessung benoetigt wird. (Hinweis: Auf meine Frage wo die Unterlagen uebersetzt werden sollten, meinte das Standesamt, dass es, obwohl in der Minsk vereidigte weissrussische Uebersetzer gibt, (Adressen sind bei der Minsker Visastelle im Aushang ausgeschrieben) besser ist, sie in Deutschland uebersetzen zu lassen. OLG Karlsruhe kann aber muss nicht die weissrussische Uebersetzung akzeptieren.
2. Alle von Ralf beschrieben Dokumente in Weissrussland besorgen und apostillieren lassen.
3. Braut mit Besuchervisum einladen, die selbstverstaendlich die Papiere mitbringt.
4. Gemeinsam zum Standesamt gehen und sich beraten lassen. In der Regel werden schon einmal Kopien von den Dokumenten gemacht.
5. Dokumente zu einem vereidigten Uebersetzer schicken.
6. Uebersetzte Dokumente, (dauert 3-4 Tage wenn man Druck macht) wieder zum Standesamt bringen.
7. Standesamt schickt diese zum OLG Karlsruhe. (zu mindestens in meinem Fall, weil ich in Baden-Wuertemberg wohne)
8. Weil wir nicht wissen, wie lange die Ueberpruefung dauern wird und meine Braut nicht so lange warten kann, wird vom Standesamt eine Vollmacht erstellt, die es mir ermoeglicht, die Papiere abzuholen und alles weitere im Namen meiner Braut veranlassen darf. Sie muss unterschreiben.
9. Kurzurlaub am Meer oder in den Bergen machen. :)
10. OLG gibt Okay und Standesamt fertigt ein Dokument, dass mit den Unterlagen alles in Ordnung ist und schickt dieses per Post zu mir.
11. Noch einmal Standesamt um Dokumente abzuholen und Hochzeitstermin festlegen. Dieses Dokument vom Standesamt, inkl. Angabe des Hochzeitstermins, egal ob man ihn vielleicht wieder knicken muss falls was schief laeuft, ist sehr wichtig.
12. Alle Dokumente (inkl. formloser Einladung und evtl. Krankenversicherung) entweder mit DHL oder besser einem Kurier (z.B. jemand hier vom Board oder jemand befreundetes, die im Moment nach Belarus fahren) nach Weissrussland schicken.
13. Braut muss A1 Test machen. (oder wie bei mir auch ohne) und mit den Dokumenten sowie privaten Papieren, Fotos usw. die beweisen koennen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt, bei der Visastelle fuer Eheschliessung in Minsk vorsprechen. (Hinweis: Nicht in die Schlange fuer das uebliche Besuchervisa stellen sondern einen anderen Durchgang nehmen.)
14. Es folgt nun die Befragung. In unserem Falle war diese sehr freundlich und auch ohne A1 Test wurde das Ok. von Seiten Botschaft Minsk gegeben.
15. Die Dokumente werden nun an mein zustaendiges Auslaenderamt geschickt.
16. Ich werde dann eine Einladung bekommen um ebenfalls kurz befragt zu werden und eine VE zu machen.
17. Auslaenderamt wird den Fall beurteilen und die Dokumente wieder zur Botschaft in Minsk schicken, die dann das Visa ausstellen. (Da es bei uns nun zeitlich „brennt“ wurde mir von der ALB gesagt, dass es auch moeglich ist, dass sie die Dokumente scannen koennen und dann per besonderem email zur Botschaft schicken koennen, damit die Visa-Erstellung schneller geht.
18. Heiraten und danach rasch zur ALB zwecks Aufenthaltserteilung und Stempel im Pass.
19. Gluecklich werden! :)

Oh ich bin nur happy. Dieser A1 Test machte uns grosse Sorgen. Aber es geht auch so. Natuerlich war sie nervoes wie verrueckt. Sie war die erste, die in die Visastelle gelassen wurde und die letzte, die sie verliess. Fast 7 Stunden, sollte aber die Visastelle nach Abgabe der Papiere noch einmal verlassen bis sie um 15:00 wieder antreten sollte. Weil es regnete fragte sie ob sie nicht im Flur warten koenne und durfte dort 4 Stunden warten.
.

Gruss

Ein gluecklicher Andreas, dem ein Stein vom Herzen fiel.

PS: Fuer die Fotos hat sich der Sachbearbeiter besonders interessiert und amuesierte sich ueber die Vielzahl und die detailgenauen Beschreibungen, die unter anderem von mir waren, weil sie mir per email mitteilte um welche Fotos es sich handelt und ich bitte in Deutsch die Erklaerungen dazu machen sollte. Darum sollte es ein freundliches und auch amuesantes Gespraech in einem Mix von Deutsch und Englisch gewesen sein.
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