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Beiträge in denen Ehefaehigkeitsbescheinigung vorkommt:

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Das Thema Ehefaehigkeitsbescheinigung wird in diesen Beiträgen besprochen:

1. Thema: Heirat in Daenemark - Total einfach!
Nein, die konsularische Ehefaehigkeitsbescheinigung ist etwas vollkommen anderes als ein Ehefaehigkeitszeugnis.

In einer konsularischen Ehefaehigkeitsbescheinigung wird lediglich festgestellt, dass der Antragsteller an Eides Statt versichert, er sei zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht verheiratet, koenne dieses also.

Bei einem Ehefaehigkeitszeugnis geht es jedoch darum, dass der Antragsteller den genannten Verlobten (und dieser muss explizit mit aufgefuehrt sein und mit den notwendigen Dokumenten durchleuchtet sein) ehelichen darf, beispielsweise zum Ausschluss von Inzest-Ehen.

Den Daenen mag die konsularische Ehefaehigkeitsbescheinigung reichen, einem deutschen Standesamt dient sie lediglich als (Pflicht-)Mosaiksteinchen unter vielen anderen, um bei Verlobten aus einem Staate, der kein Ehefaehigkeitszeugnis kennt, beim zustaendigen OLG die Befreiung von der Pflichtvorlage eines EFZ zu beantragen.

Ich weiss von diversen daenischen Standesaemtern, die nicht einmal solch eine konsularische Ehefaehigkeitsbescheinigung haben wollen. Denen reicht die Aussage der Brautleute vor dem Standesbeamten, dass sie zum Zeitpunkt des Vorsprechens nicht verehelicht sind.

Gruss, Stefan
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2. Thema: Ehefähigkeitsbescheinigung
die Ledigkeitsbescheinigung oder auch konsularische Ehefaehigkeitsbescheinigung bekommt ihr natuerlich nur persoenlich wenn Natalia hier ist. Diese brauchst Du aber erst wenn Du den Antrag auf Eheschliessung stellst und in Pieter keine Bescheinigung erhalten hast. Meine Natalia wollte nicht noch in Pieter wegen dieser Bescheinigung laufen (Apostille und Uebersetzungen). Daher haben wir die Variante in DE gewaehlt. War einfacher und schneller.
Die Idee von Porkie ist auch nicht schlecht, gemeinsam alle Unterlagen zuerst hier abwickeln und dann mit der Bestaetigung vom Standesamt zur Botschaft das Heiratsvisum zu beantragen.

Wenn Dir persoenliche Gespraeche lieber sind, dann kannst Du mir egrne eine PM schicken und wir telefonieren dann einfach mal.

Gruss
Ralf
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3. Thema: Ledigkeitsbescheinigung
Gerd, das Ganze ist ziemlich verwirrend, da in Deutschland jedes Bundesland und jedes OLG, selbst bei OLG’s im gleichen Bundesland bestehen schon Unterschiede, ein eigenes Sueppchen kocht. Die Einen fordern eine konsularische Ehefaehigkeitsbescheinigung, den Anderen reicht eine notarielle, eidesstattliche Versicherung in Russland mit einem Eintrag im Auslandspass.

Ralf hat da schon recht mit seiner Meinung.

Deutschland versucht alle Laender zu bewegen, Eheschliessungen nur mit einem Ehefaehigkeitszeugnis vorzunehmen. Damit haettest Du in Deutschland den gleichen Papierkram, egal wo Du heiratest.

Dagegen sperren sich einige Laender, z.B. auch Russland und betrachten das als Eingriff in ihre eigenen, hoheitsrechtlichen Aufgaben. Bis vor einigen Jahren wurden in Russland Ehefaehigkeitszeugnisse ausgefertigt. Diese Praxis wurde aber eingestellt. Trotzdem machen das einige Standesaemter noch. Aber diese Diskussion wird immer theoretischer, weil inzwischen wohl auch bis in die kleinsten Standesaemter in Russland vorgedrungen ist, dass keine Ehefaehigkeitszeugnisse mehr ausgestellt werden. Bei einem solch grossen Land dauert das ein paar Jahre.

Ein deutscher Standesbeamter ist froh, solch ein Zeugnis zu bekommen. Wenn Uwe da von illegal faselt, dann steht er nicht im Stoff. Vielleicht sollte er mal wirklich nach Russland fahren, um seine Theorien praktisch zu erleben.
Manche Leute koennen sich aus ihrem Schubkastendenken einfach nicht loesen.
Theoretische Geschwafel bringt hier niemanden weiter.

Wenn ein Staat wie Russland, der ja im Urkundenwesen nicht zu den Bananenrepubliken zaehlt, durch eine Behoerde ein Ehefaehigkeitszeugnis ausstellt und dieses apostilliert, dann vermag ich daran nichts illegales zu sehen.
Es ist ja nicht so, dass diese Urkunde einfach so ausgestellt wird, sondern es erfolgt eine eingehende Pruefung vor der Ausstellung.
Im Grunde macht der russische Notar auf der Botschaft ja das Gleiche. Er macht das auch nur als Ersatz fuer die frueher in Russland ausgestellten Ehefaehigkeitszeugnisse.

Gruss

Uwe
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4. Thema: Ehefaehigkeitszeugnis
Hallo Hermann,
Das Ehefaehigkeitszeugnis bescheinigt dem Brautpaar, das keine rechtlichen Einwaende der beiden Heimatstaaten gegen eine Eheschliessung bestehen. Soll bedeuten, Du bist ledig oder aus allen Ehen rechtlich einwandfrei geschieden. Dieses Ehefaehigkeitszeugnis stellt Russland nicht aus, verlangt es aber im Regelfall. Deutschland besteht auf dieses auch, kann aber vom Oberlandesgericht bei Glaubhaftmachung Verzicht ausgesprochen werden.
Dazu benoetigst Du fuer die Eheschliessung in Deutschland jedoch eine Ledigkeitsbescheinigung, die im Regelfall vom zustaendigen Standesamt ausgestellt wird. Alternativ kann diese Bescheinigung auch von der jeweiligen Botschaft ausgestellt werden. Und genau hier kommt die Uebersetzung (Ehefaehigkeitsbescheinigung).

Ist es klarer geworden ?

Glaube mir .... ich wuehle mich seit Wochen durch diesen Wust.

Gruss
Ralf
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5. Thema: ...wir wollen heiraten - brauchen Hilfe und Rat
Hallo Mike,
Was Du auf jeden Fall brauchst, ist:
1. Abstammungsurkunde (von deinem Geburtsstandesamt) plus Apostille der uebergeordneten Behoerde (z.B. Regierungspraesidium).
2. Wenn du geschieden bist, dann vom Gericht das Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk) besorgen und sagen, dass Du es fuer eine Eheschliessung in Russland brauchst. Da kommt dann noch ein extra Zettel dahinter. Mit dem Ganzen gehst du dann zum Landgericht und laesst dir auch darauf eine Apostille geben.
3. Erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) bei der Stadt besorgen (auf der muss dein Familienstand stehen). Auch hier wieder die Prozedur mit der Apostille (Landratsamt).

Deine Dokumente laesst Du in Russland uebersetzen und von einem Notar beglaubigen.

Was ich Dir nicht sagen kann, ist, ob das Standesamt in Moskau eine Ehefaehigkeitsbescheinigung braucht. Dann muesstest Du naemlich deine und ihre Papiere (auch mit Apostille, zusaetzlich von einem vereidigten Uebersetzer in Deutschland uebersetzt) via dem deutschen Standesamt ans Oberlandesgericht geben. Und das kann dann zwei Wochen bis zu drei Monaten dauern.

Ausserdem brauchst Du in Russland deinen Reisepass mit Visum. Aufgebotszeit normalerweise 4 Wochen.

Inwieweit Heiratsurkunden aus Vorehen vorzulegen sind, ist mir nicht bekannt.

Waehrend Du das alles in die Wege leitest, kannst du ja noch etwas im Board lesen. Auch zum Thema Visum fuer Familienzusammenfuehrung.

Gruss René

P.S. Wann willst Du denn heiraten?
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